Die Gewährleistung der Sicherheit von Kindern in Kindergärten, Kinderclubs, Kleinkindclubs usw. ist von wesentlicher Bedeutung. Das neue Gesetz zur Betreuung von Kindern bis zu 3 Jahren führte die Möglichkeit ein, Kinderbetreuung in Form von Kinderkrippen, Kinderclubs, Tagesbetreuern und Kindermädchen zu betreuen. Überwachung der nach dem 4. April 2011 eingerichteten Einrichtungen.